Was sind die Gremien

Pfarrgemeinderat

Im Rahmen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) wurde der Beschluss gefasst, Pfarrgemeinderäte einzurichten.

Der Pfarrgemeinderat wird alle vier Jahre neu gewählt, wobei die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter kraft Amtes dazugehören.

Das Dekret über das Apostolat der Laien regt die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an. In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschließlich pastoral versorgten zur mit sorgenden Gemeinde.

Bei der Gestaltung des Gemeinde- und Pastoralverbundlebens spielt der Pfarrgemeinderat eine wichtige Rolle, denn er hat den Überblick über das Leben der gesamten Pfarrgemeinde und steuert ihre Entwicklung. Aber auch nach außen soll die Gemeinde vom Pfarrgemeinderat vertreten werden, dessen weitere Aufgabe es ist die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit darzustellen.

Bei den regelmäßig stattfindenden Pfarrgemeinderats-Sitzungen werden anstehende Entscheidungen besprochen, Weichen für die Zukunft gestellt, die Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Vertretern abgesprochen und verschiedene Kirchen- und Gemeindefeste organisiert.

Der PGR sorgt aber auch dafür, dass Glaube aktiv zur Sprache kommt, Glaubenserfahrungen ausgetauscht werden und vielfältige Ausdrucksformen des Glaubens in der Pfarrei gelebt und erfahren werden können.

Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse - etwa zu den Themenbereichen Mission, Liturgie, Caritas, Medien und Gemeindeleben. In diese Ausschüsse können auch Nichtmitglieder berufen werden.

Verwaltungsrat

Mit der Gründung einer Kirchengemeinde ist rechtlich auch immer die Berufung eines Verwaltungsrates verbunden.

Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts juristisch nach außen.

Die Arbeit und Befugnisse des Gremiums unterliegen dem Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens in der Diözese Fulda (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz - KKV). So hat der Verwaltungsrat gegenüber dem Bischöflichen Generalvikariat die Aufgabe, Rechenschaft über die Verwaltung des Kirchenvermögens zu geben. Er führt das Vermögensverzeichnis, in dem Bestand und Veränderungen des Vermögens ausgewiesen werden.

Der Verwaltungsrat beschließt einen Haushaltsplan für jedes kommende Haushaltsjahr unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen und stellt für das jeweils vergangene Haushaltsjahr die Jahresrechnung fest. Die Prüfung und Genehmigung erfolgt durch die Bischöfliche Behörde.

Im Übrigen ist der Verwaltungsrat für alle Angelegenheiten der Gemeinde mit finanziellen Auswirkungen zuständig. Darüber hinaus ist er mitverantwortlich für die Planung, Durchführung und Finanzierung von Umbau- und Renovierungsarbeiten der Kirche, des Pfarrhauses und Pfarrzentrums. Die Rechnungsführung überträgt er einem Rendanten und überwacht dessen Arbeit.

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden sowie einer bestimmten Anzahl von der Pfarrgemeinde gewählten Mitgliedern. Nach jeder Wahl wählt der Verwaltungsrat aus den Mitgliedern einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden im Verhinderungsfall vertritt. Das Amt der gewählten Mitglieder dauert 6 Jahre. Nach jeweils 3 Jahren scheidet die Hälfte aus. Danach ist die Zahl der ausgeschiedenen Mitglieder neu zu wählen.